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💰 Zuschuss

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) –ÖPNVdigitalisieren und priorisieren

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@umwelt.saarland.de
📞
0681 5014500
📞
0681 5014521
🔗
www.saarland.de

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Digitalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die eine höhere Flexibilität für Ihre Fahrgäste ermöglichen, durch Nutzerdaten eine bessere Steuerung der Kapazität eng an der Nachfrage gewährleisten und durch die zusätzliche Bevorzugung desÖPNVgegenüber dem Individualverkehr die Attraktivität desÖPNVsteigern. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für einzelne Fördergegenstände ist eine maximale Höhe des Zuschusses zwischenEUR500,00 undEUR10.000 festgelegt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per E-Mail oder postalisch an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in Nummer 1VV/VV-P-GK (Verwaltungsvorschrift) zu § 44LHOgeregelt und vom Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung nachzuweisen. Darüber hin
•1. Der Zuwendungsantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Mit dem Vorhaben darf erst nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Bewilligungsbehörde kann in begründet
•2. Die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften ist nachweisbar zu dokumentieren.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@umwelt.saarland.de
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0681 5014500
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0681 5014521
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