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💰 Zuschuss

Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Handel-Innenstadtentwicklung@wirtschaft.saarland.de
📞
0681 5011707
🔗
zukunfthandel.saarland

Zielgruppen

kultur

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung von Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss normalerweise für 2 Jahre. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstensEUR100.000 in den Grundzentren undEUR200.000 in den Mittelzentren und dem Oberzentrum. Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestensEUR30.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare schriftlich und elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind saarländische Städte und Gemeinden. Mehrere Städte und Gemeinden können auch einen gemeinsamen Antrag stellen (Verbundprojekt).
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•5.1 Die zu fördernden Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und Belebung von Innenstädten und Ortszentren sollen mit den Handlungsfeldern des Zukunftskonzeptes für den Handel im Saarland 2030, insb
•5.2 Förderbereiche sind grundsätzlich Innenstädte, Stadtteil- oder Ortszentren.
•5.3 Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln anderer Bundes- oder Landesprogramme oder von Mitteln derEUfür dieselben Maßnahmen ist ausgeschlossen. Förderfähig sind jedoch ergänzende oder

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Handel-Innenstadtentwicklung@wirtschaft.saarland.de
📞
0681 5011707
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zukunfthandel.saarland

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