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💰 Zuschuss

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@umwelt.saarland.de
📧
info@zps-online.de
📞
0681 5014500
📞
0681 5014521
🔗
www.saarland.de

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommune im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Infrastrukturvorhaben für eine nachhaltige Verkehrswende. Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen in Mobilitätsstationen, die als intermodaler oder multimodaler Verknüpfungspunkt zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds sowie zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds und dem motorisierten Individualverkehr dienen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben düfen höchstensEUR1,5 Millionen je Mobilitätsstation betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
•Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in Nummer 1VV/VV-P-GK (Verwaltungsvorschrift) zu § 44LHOgeregelt und von der Zuwendungsempfängerin / dem Zuwendungsempfänger bei der Antragst
•Weitere Rahmenbedingungen zu den Fördervorhaben können gesondert,z.B.in Form ergänzender FAQ-Erläuterungen zu dieser Richtlinie, festgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@umwelt.saarland.de
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