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💰 Zuschuss

Individuelle Glasfaseranschlüsse für Hochbedarfsträger (Gigabitprämie plus)

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
breitband@wirtschaft.saarland.de
📞
0681 5011270
📞
0681 5011159
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

kultursozial

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie mit einem Zuschuss zur Schaffung von gigabitschnellen Glasfaseranschlüssen, wenn Sie als Unternehmen oder Träger von gemeinnützigen oder kulturellen Einrichtungen, als sogenannter Hochbedarfsträger, zur Abwicklung Ihres Datenfernverkehrs eine Glasfaseranbindung brauchen. Sie erhalten die Förderung für die Kosten des Tiefbaus und der passiven Infrastruktur bis zum Gebäudeanschlusspunkt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aberEUR100.000. Sie erhalten pro laufenden Meter Tiefbau höchstens einen Zuschuss vonEUR75,00. Dazu wird Ihnen eine Grundpauschale vonEUR3.750 gewährt. Die Bagatellgrenze für Ihr Vorhaben liegt beiEUR2.500. Planen Sie Ihr Vorhaben im Verbund mit anderen, gilt die Bagatellgrenze für das gesamte Projekt. Der Höchstbetrag für die Förderung gilt im Verbund für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller. Bitte beachten Sie, dass die Aufrufe zur Einreichung von Anträgen für die Gigabitprämie plus in unregelmäßigen Abständen im Internet veröffentlicht werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende oder Träger einer kulturellen sowie gemeinnützigen Einrichtung im Saarland.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•(1) Das Gebäude, das mit Hilfe eines nach dieser Richtlinie gewährten Zuschusses einen Glasfaseranschluss erhalten soll,
•a) muss sich innerhalb des Saarlandes befinden,
•b) muss bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung als Betriebsstätte durch den Antragsteller genutzt werden und

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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breitband@wirtschaft.saarland.de
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0681 5011270
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