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💰 Zuschuss

Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)

Ministerium fürUmwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@umwelt.saarland.de
📞
0681 5014500
📞
0681 5014521
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftMobilität & LogistikTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Vorhaben der nachhaltigen Dorfentwicklung in ländlichen Gemeinden, Orten und Ortsteilen. Als Gebietskörperschaft, Kirchengemeinde, ein anderer Zusammenschluss oder eine natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts bekommen Sie die Förderung unter anderem für folgende Projekte: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt von der Maßnahme ab. Sie können die Förderung mit Mitteln aus anderen Programmen kombinieren, wenn sich diese auf unterschiedliche Bereiche der Einzelmaßnahmen beziehen. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Stichtage für die Antragstellung sind grundsätzlich der 15.12. und 31.7. des jeweiligen Jahres.

Besonderheiten & Hinweise

•Der Zuschuss im Programm „Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften d
•Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltendenEU-Verordnungen, des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014–2020 (SEPL 2014–2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepub
•Sie führen Ihr Vorhaben im ländlichen Raum gemäß SEPL 2014–2020 durch.
•Sie beginnen mit der Maßnahme nicht vor der Bewilligung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@umwelt.saarland.de
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0681 5014521
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