Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus und bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Mittel der Förderung gewähren das Saarland, dieEUund der Bund. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die Bagatellgrenze liegt je nach Art Ihrer Maßnahme bei EUR 800,00 oder EUR 1.500 im Verpflichtungszeitraum. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme bis zum 15.5. für das Folgejahr an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG