Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 80%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Realisierung von inhaltlich hochwertigen, kreativen und im Hinblick auf dieUser ExperienceinnovativenVirtual-Reality-,Augmented-Reality- oderMixed-Reality-Projekten sowie immersivenSoundprojekten (XR-Projekte). Dabei kann Ihr XR-Projekt auch interaktiv sein. Sie bekommen die Förderung für ein XR-Projekt in folgenden Projektphasen: Sie bekommen die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder als Darlehen. Für die Entwicklung von Konzept und Prototyp beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten, höchstens jedochEUR30.000 je Vorhaben. Für die Produktion beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedochEUR100.000 je Vorhaben. Für die Verbreitung von XR-Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedochEUR5.000 je Vorhaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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