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💰 Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzende Regelungen – Förderung von Tourismusbetriebsstätten

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 20%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
referat.e2@wirtschaft.saarland.de
📞
+49 681 501 423-2
📞
+49 681 501 423
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie als Unternehmen des Tourismusgewerbes mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionsvorhaben in ausgewiesenen, strukturschwachen Fördergebieten des Landes, die in 2 Gebiete mit unterschiedlicher Förderpräferenz unterteilt sind (C-Fördergebiet, D-Fördergebiet). Sie bekommen die Förderung für Investitionsvorhaben, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze für Sie eine besondere Anstrengung darstellen. Ergänzend zum Koordinierungsrahmen derGRWbekommen Sie die Förderung für folgende Investitionsvorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Fördergebiet ab, in dem Sie das Investitionsvorhaben durchführen: C-Fördergebiet D-Fördergebiet Investitionen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sind grundsätzlich mit einer maximalen Investitionssumme vonEUR250.000 je geschaffenem Dauerarbeitsplatz förderfähig. Investitionen zur Sicherung von Dauerarbeitsplätzen sind grundsätzlich mit einer maximalen Investitionssumme vonEUR125.000 je gesichertem Dauerarbeitsplatz förderfähig. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen des Tourismusgewerbes mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. Außerhalb des C-Fördergebiets sind nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Tourismusgewerbes ge
•Bei der Förderung mitEFRE-Mitteln sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Tourismusgewerbes gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland antragsberechtigt.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•2.1 Ergänzend zu Teil II A Ziffer 2.4Abs.1 des Koordinierungsrahmens derGRWist folgendes Investitionsvorhaben anstelle der Diversifizierung der Produktion in vorher dort nichthergestellte Produkte (c)
•2.2 Gemäß Anlage zu den Ergänzenden Regelungen gelten weitere Fördervoraussetzungen:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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referat.e2@wirtschaft.saarland.de
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+49 681 501 423-2
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+49 681 501 423
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