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💰 Zuschuss

Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Saarland für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Pflegeschulen-Richtlinie)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@soziales.saarland.de
📞
0681 50100
📞
0681 5013397

Zielgruppen

frauenjugendsozial

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie als staatlich anerkannte Pflegeschule bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten. Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachkosten, die für den theoretischen und praktischen Unterricht nach dem Pflegeassistenzgesetz anfallen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für ein Schuljahr. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich nach der von Ihnen nachgewiesenen der Zahl der Schülerinnen und Schüler zum 15.10. eines Schuljahres sowie zum 15.4. des Folgejahres. Der monatliche Förderbetrag pro Schülerin und pro Schüler richtet sich nach der Höhe der gemeinsamen Vereinbarung der Pauschalen zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen nach § 30 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Träger der staatlich anerkannten Pflegeschulen mit Sitz im Saarland.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Eine Förderung erfolgt nur, wenn ein Schulplatz nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen oder Vereinbarungen finanziert wird. Insbesondere ist die Finanzierung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen

Rechtsgrundlagen

§ 30 Absatz

§ 25 Abs. 1 TTDSG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@soziales.saarland.de
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0681 50100
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0681 5013397

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