Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Saarland unterstützt Sie bei dem Aufbau von Kooperationsbeziehungen zwischen Einrichtungen und Trägern der Pflegeausbildung im Rahmen der Pflegeberufereform. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG