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💰 Zuschuss

Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Agrarinvestitionsförderung (FRL-AFP)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@umwelt.saarland.de
📞
0681 5014500
📞
0681 5014521
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Finanzierung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Diese dienen ausschließlich der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte und tragen zur Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes bei. Gefördert werden Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dessen Höhe beträgt je nach Art Ihres Vorhabens bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 249.000 pro Antrag. Junglandwirten und Kooperationen kann zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens, maximal jedoch EUR 20.000, gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses für Betreuungsmaßnahmen beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Betreuergebühren. Ihr förderfähiges Investitionsvolumen je Antrag beträgt mindestens EUR 30.000 und maximal EUR 3 Millionen. Es kann in der Förderperiode 2014–2020 jeweils einmal ausgeschöpft werden. Anträge richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme, spätestens bis zum 1.1. eines Jahres, an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Bitte nutzen Sie dafür das amtliche Antragsformular. Die Bewertung und Auswahl von förderfähigen Projekten erfolgt nach einem besonderen Punkteverfahren.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union.
•Ihr Unternehmen muss
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist.
•Gefördert werden Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne des Anhangs 1 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 (Agrarfreistellungsverordnung) unbeschadet der gewählten Rechtsform, wenn entweder

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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