Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Finanzierung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Diese dienen ausschließlich der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte und tragen zur Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes bei. Gefördert werden Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dessen Höhe beträgt je nach Art Ihres Vorhabens bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 249.000 pro Antrag. Junglandwirten und Kooperationen kann zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens, maximal jedoch EUR 20.000, gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses für Betreuungsmaßnahmen beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Betreuergebühren. Ihr förderfähiges Investitionsvolumen je Antrag beträgt mindestens EUR 30.000 und maximal EUR 3 Millionen. Es kann in der Förderperiode 2014–2020 jeweils einmal ausgeschöpft werden. Anträge richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme, spätestens bis zum 1.1. eines Jahres, an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Bitte nutzen Sie dafür das amtliche Antragsformular. Die Bewertung und Auswahl von förderfähigen Projekten erfolgt nach einem besonderen Punkteverfahren.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG