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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
lpw@ib-sh.de
📞
0431 99053655
📞
0431 99053353
🔗
www.ib-sh.de

Zielgruppen

forschungkulturregionalsozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kommunalen Träger, gemeinnützige Organisation oder als gewerbliches Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) bei investiven und nichtinvestiven Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Landes. ImEFRE-Programmteil werden Vorhaben in folgenden Schwerpunkten unterstützt: DieGRW-Förderung fokussiert sich auf Die Auswahl- und Fördergrundsätze LPW 2021 dienen als Grundlage von eigenständigen Förderrichtlinien. Sie bekommen die Förderung normalerweise als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Weitere Einzelheiten zur Höhe der Förderquote bei einer Förderung aus demEFREkönnen in den Förderrichtlinien geregelt werden. Ihren Antrag können Sie je nach Vorhaben entweder zu bestimmten Stichtagen (Förderaufrufe) oder fortlaufend stellen. Je nach Vorhaben ist für Sie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) oder die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-HolsteinGmbH(WTSH) zuständig.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Träger, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
•Der Kreis der Antragsberechtigten wird in den einzelnen Förderrichtlinien konkretisiert.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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lpw@ib-sh.de
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0431 99053655
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