Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde, Gemeindeverband, Amt oder Zweckverband bei der Entwicklung und dem Ausbau von kommunalen Strukturen, die die Rahmenbedingungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort verbessern. Sie bekommen die Förderung vor allem für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag oder Ihre Bewerbung bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG