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💰 Zuschuss

Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@sozmi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9885416

Zielgruppen

jugendmigrantenseniorensozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde, Gemeindeverband, Amt oder Zweckverband bei der Entwicklung und dem Ausbau von kommunalen Strukturen, die die Rahmenbedingungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort verbessern. Sie bekommen die Förderung vor allem für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag oder Ihre Bewerbung bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Diese können die Fördermittel an einen Verein, Verband oder eine andere rechtsfähige Organisation gan
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Es können Projekte nur insoweit berücksichtigt werden, wie deren zuwendungsfähige Ausgaben nicht bereits an anderer Stelle abgerechnet werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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