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💰 Zuschuss

Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@sozmi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9885416

Zielgruppen

jugendmigrantenseniorensozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie als freien Träger von Kindertageseinrichtungen bei Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Rahmen der Sie müssen für die Förderbereiche „Praxisintegrierte Ausbildung“, „Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern“ sowie „Qualifizierung nach PQVO“ jeweils einen separaten Antrag einreichen. Richten Sie Ihren Antrag für die Förderbereiche „Praxisintegrierte Ausbildung“ und „Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern“ bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare jeweils spätestens bis zum 31.3. des Jahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Sie können Ihren Antrag für den Förderbereich „Qualifizierung nach PQVO“ jährlich mehrfach stellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Schleswig-Holstein, die die Mittel an ihre Standortgemeinde (kommunale Träger von Kindertagesstätten) oder über die Standort
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Förderung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt unter der Maßgabe, dass mit ihrer Zuwendung an die freien oder kommunalen Träger folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
•Zur Praxisanleitung in den Fördersegmenten dürfen nur Personen eingesetzt werden, die als Gruppenleitung tätig sind und über mehrjährige Kita-Praxis verfügen. Empfohlen wird, Beschäftigte einzusetzen,
•4.1 Praxisintegrierte Ausbildung

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@sozmi.landsh.de
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0431 9880
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0431 9885416

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