Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie als freien Träger von Kindertageseinrichtungen bei Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Rahmen der Sie müssen für die Förderbereiche „Praxisintegrierte Ausbildung“, „Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern“ sowie „Qualifizierung nach PQVO“ jeweils einen separaten Antrag einreichen. Richten Sie Ihren Antrag für die Förderbereiche „Praxisintegrierte Ausbildung“ und „Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern“ bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare jeweils spätestens bis zum 31.3. des Jahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Sie können Ihren Antrag für den Förderbereich „Qualifizierung nach PQVO“ jährlich mehrfach stellen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG