Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Träger einer öffentlichen Bibiliothek oder eines öffentlichen Archivs bei der Restaurierung und nachhaltigen Sicherung Ihres wesentlichen schriftlichen Kulturgutes. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten finanzieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder per E-Mail bis zum 28.2. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG