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💰 Zuschuss

Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
ulrike.knott@bimi.landsh.de
📞
0431 9885865
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

forschungkultur

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Träger einer öffentlichen Bibiliothek oder eines öffentlichen Archivs bei der Restaurierung und nachhaltigen Sicherung Ihres wesentlichen schriftlichen Kulturgutes. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten finanzieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder per E-Mail bis zum 28.2. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•in Schleswig-Holstein.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Zuwendungen werden nur für Maßnahmen bewilligt, die von landesweiter oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung sind und damit im besonderen Landesinteresse liegen. Sie können sich im Einzelfall

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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