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💰 Zuschuss

E-Sport-Förderrichtlinie

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
lars.dietrich@im.landsh.de
📞
0431 9883094
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

jugendkulturregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Entwicklung eines landesweiten Angebotes für E-Sport in Verbindung mit digitaler Kompetenz sowie des Landesfachverbands – der „E-Sport-Verband Schleswig-Holsteine.V.“ (EVSH). Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung vor allem für solche Maßnahmen, die ausdrücklich eine Verbindung mit Sport- und Bewegungsangeboten vorsehen, sowie für Projekte interkommunaler oder regionaler Zusammenarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens zu den festgelegten Stichtagen schriftlich an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben in Schleswig-Holstein stattfindet, vollständig geplant ist und die Gesamtfinanzierung bis auf die beantragten Mittel gesichert ist.
•4.2 Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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lars.dietrich@im.landsh.de
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