Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Sicherung und dem Erhalt von Kulturdenkmalen. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 30.6. des laufenden Haushaltsjahres an das Landesamt für Denkmalpflege.
§ 1 Denkmalschutzgesetz
§ 16 DSchG