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💰 Zuschuss

Erhaltung von Kulturdenkmalen

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
denkmalamt@ld.landsh.de
📞
+49 431 696 776-0
📞
+49 431 696 776

Zielgruppen

forschungkultur

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Sicherung und dem Erhalt von Kulturdenkmalen. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 30.6. des laufenden Haushaltsjahres an das Landesamt für Denkmalpflege.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder Verfügungsberechtige und Verfügungsberechtigter von Kulturdenkmalen in Schleswig-Holstein.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die denkmalpflegerische Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen. Sie ist mit der Bewilligungsbehörde während der gesamten Planungs- und Durchführungsphase
•4.2 Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme muss unter Einbeziehung der Zuwendung gesichert sein. Ein entsprechender Finanzierungsplan und die zur denkmalpflegerischen Beurteilung notwendigen Unterlagen m
•4.3. Fördermittel derEU, des Bundes und von Dritten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Bei Nichtbeantragung werden sie fiktiv angerechnet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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denkmalamt@ld.landsh.de
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