Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Gemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland, falls diese dazu dienen, das dortige Potenzial für außenwirtschaftliche Kontakte zu erkunden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Firmengemeinschaftsbüro, falls diese mindestensEUR3.000 betragen. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 18 Monate. Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens 3 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-HolsteinGmbH(WTSH).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG