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💰 Zuschuss

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
landesjugendamt@sozmi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9885416

Zielgruppen

jugendmigrantenseniorensozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Jugendamt bei Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) aus finanziell leistungsschwachen Familien sowie bei Familienurlauben gering verdienender oder kinderreicher Familien. Zielgruppe der Förderung sind Familien und Erziehungsberechtigte, Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens zum 31.1. des jeweiligen Haushaltsjahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Landesjugendamt. Familien oder Erziehungsberechtigte können ihren Familienurlaub bis zum 31.10. eines Jahres bei Ihnen als zuständigem Jugendamt beantragen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt sowie der Landesjugendring Schleswig-Holsteine.V.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
•4.1.1 Die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte sowie das der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt und der Landesjugendring Schleswig-Holsteine.V.koordinieren die Teilnahme der Kinder und
•Familienurlaube werden eigenständig durch die Antragstellerinnen und Antragsteller organisiert. Die Antragstellung und die Abwicklung des gesamten Verfahrens erfolgt bei Familienurlauben analog zu den

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
landesjugendamt@sozmi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9885416

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