Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als anerkannten Träger bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Sie bekommen die Förderung für folgende Ausgaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhes des Zuschusses beträgt monatlich je nachgewiesenem besetzten Platz höchstens EUR 700,00. Ihren Antrag für kommende FÖJ-Jahrgänge stellen Sie bitte schriftlich oder elektronisch bis spätestens 15.4. desselben Jahres beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG