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💰 Zuschuss

Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9887239

Zielgruppen

jugendsozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als anerkannten Träger bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Sie bekommen die Förderung für folgende Ausgaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhes des Zuschusses beträgt monatlich je nachgewiesenem besetzten Platz höchstens EUR 700,00. Ihren Antrag für kommende FÖJ-Jahrgänge stellen Sie bitte schriftlich oder elektronisch bis spätestens 15.4. desselben Jahres beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein zugelassenen FÖJ-Träger.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Verbindliche Grundlagen
•Bei der Durchführung des FÖJ beachtet der Träger als verbindliche Grundlagen die jeweils aktuellen Regelungen des JFDG, der FÖJ-Konzeption und der Seminarkonzeption Schleswig-Holstein, die geltenden u
•4.2 Pädagogische Begleitung

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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schriftgutstelle@mekun.landsh.de
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