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💰 Zuschuss

Förderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@sozmi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9885416

Zielgruppen

jugendmigrantenseniorensozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention gegen HIV, Aids, sexuell übertragbare Infektionen (STI) und Hepatitis C. Gefördert werden Aidshilfen und Aidsberatungsstellen, die ganzjährig Maßnahmen zur Beratung, Prävention und Information anbieten. Zuwendungsfähig sind insbesondere Ihre Personal- und Sachausgaben für Außerdem wird ein Landesverband unterstützt, der die Arbeit der Aidshilfen und -beratungsstellen des Landes unterstützt. Zuwendungsfähig sind insbesondere Ihre Personal- und Sachausgaben für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben aufbringen. Ihren Antrag richten Sie bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die im Sinne des Zuwendungszwecks und der formulierten Ziele tätig sind.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Gefördert werden Einrichtungen,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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