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💰 Zuschuss

Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Dies sind je nach Vorhaben Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Filmemacherinnen und Filmema
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF) unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie bekommen je nach Vorhaben ein Darlehen, einen Zuschuss oder eine Prämie, deren Höhe ebenfalls von der Art des Vorhabens abhängt. Die Förderungen werden von der LfA Förderbank Bayern auf Empfehlung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) vergeben. Anträge sind je nach Art des Vorhabens über das Online-Antragsportal des FilmFernsehFonds Bayern zu stellen. Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG