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💰 Zuschuss

Förderung des internationalen Jugendaustauschs

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
landesjugendamt@sozmi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9885416
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

internationaljugendkulturmigrantenseniorensozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Begegnung junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit jungen Menschen aus den Staaten der Europäischen Union und aus den Ostsee-Anrainerstaaten. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von EUR 500,00. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als
•Nicht antragsberechtigt sind parteipolitische Interessengruppen und Vereinigungen sowie Träger, die hauptsächlich gewerbliche Interesse verfolgen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
•4.1.1 Die Träger sollen ihren Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein haben. Träger, die Ihren Sitz nicht in Schleswig-Holstein haben, müssen belegen, dass sich ihre Aktivitäten nachweislich auf jung

Rechtsgrundlagen

§ 2 Abs

§ 44 Landeshaushaltsordnung

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0431 9880
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