Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Privatperson bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum. Diese Unterstützung ist für Haushalte gedacht, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können. Es werden besonders Haushalte mit Kindern, schwerbehinderten Menschen sowie Alleinerziehende gefördert. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt in der Grundförderung EUR 100.000. Sie können darüber hinaus folgende Zusatzdarlehen erhalten: Sie stellen Ihren Antrag vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss Ihres Kaufvertrages bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG