Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Bildungsschecks. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedochEUR436,00 für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und höchstensEUR556,00 pro Tag für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Begleitungsleistungen. Sie können Bildungsschecks für einen Grundkurs mit 48 Stunden à 45 Minuten und für die Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung normalerweise bis zu höchstens 2 Tagewerke à 8 Zeitstunden erhalten. Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig. Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Qualifizierungen für Existenzgr
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft