F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teilen:
Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
info@gsa-schwerin.de
📞
0385 557750
📞
0385 5577540
🔗
www.gsa-schwerin.de

Zielgruppen

kulturmigrantenregionalseniorensozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungHandelHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Bildungsschecks. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedochEUR436,00 für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und höchstensEUR556,00 pro Tag für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Begleitungsleistungen. Sie können Bildungsschecks für einen Grundkurs mit 48 Stunden à 45 Minuten und für die Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung normalerweise bis zu höchstens 2 Tagewerke à 8 Zeitstunden erhalten. Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig. Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder die eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass sich der Hauptwohnsitz des Zuwendungsempfängers und der Betriebssitz des geplanten oder zu übernehmenden Unternehmens in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
•4.2 Die Gewährung der Zuwendung für die Beratung und Begleitung setzt ergänzend voraus, dass der Entwurf eines Unternehmenskonzeptes vorliegt und der Bedarf an Qualifizierung sowie Beratung und Beglei
•4.3 Die Zuwendung setzt voraus, dass eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern ein Votum über die Teilnahme an Maßnahmen zur Qualifizierung sowie Beratung und Be

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Qualifizierungen für Existenzgr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
info@gsa-schwerin.de
📞
0385 557750
📞
0385 5577540
🔗
www.gsa-schwerin.de

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Förderly – Daten basieren auf öffentlichen Informationen der Förderdatenbank des Bundes. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.

Impressum·Datenschutz·Quellen