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💰 Zuschuss

Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
📞
+49 385 588-59000
📞
+49 385 509-59000
📞
021/1060
🔗
www.lagus.mv-regierung.de

Zielgruppen

frauensozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Modellprojekten und anderen Vorhaben, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt fördern. Dazu gehören vor allem geschlechtergerechte Arbeitsmarktbeteiligung und Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dazu beitragen, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei Projekten von landesweiter Bedeutung und Aktionsprogrammen können dem Antragsverfahren Interessenbekundungen und Ideenwettbewerbe vorausgehen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Zuwendungsempfänger müssen fachlich geeignet sein und sollten über einschlägige Projekterfahrung und Genderkompetenz (Definition nach Gender-Kompetenz-Zentrum, http://www.genderkompetenz.info/
•4.2 Die Maßnahmen sind grundsätzlich in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
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+49 385 588-59000
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+49 385 509-59000
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021/1060
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www.lagus.mv-regierung.de

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