Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei Investitionen zum Aufbau oder zur Ertüchtigung von Systemen zur Ausgabe oder Kontrolle elektronischer Fahrtberechtigungen (Fahrausweise). Sie erhalten die Förderung für Ausgaben Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG