Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bei der Instandsetzung von leerstehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für wohnungssuchende benachteiligte Haushalte. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, durch die Wohnungen dauherhaft zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR5.000 je Wohnung. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG