F
Förderly
EntdeckenProgrammeQuellen
F
Förderly
EntdeckenProgrammeQuellen
Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Marktstrukturverbesserungsrichtlinie

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@staluwm.mv-regierung.de
📞
0385 595860
📞
0385 59586570
🔗
www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Erzeugerzusammenschluss oder Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen im 1. und 2. Jahr bis zu 60 Prozent, im 3. Jahr bis zu 50 Prozent, im 4. Jahr bis zu 40 Prozent und im 5. Jahr bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Organisationsausgaben, höchstens aberEUR100.000 pro Jahr undEUR400.000 insgesamt. Wenn Sie als Erzeugerzusammenschluss ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen, verarbeiten oder vermarkten, kann Ihr Zuschuss jeweils um 15 Prozent erhöht werden. Für Investitionen können Sie abhängig von Ihnen als Antragsteller und der Art Ihres Vorhabens einen Zuschuss zwischen 10 Prozent und 55 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Besonderheiten & Hinweise

•Als Erzeugerzusammenschluss müssen Sie auf Basis Ihres Geschäftsplans förmlich anerkannt und auf Dauer, mindestens aber für 5 Jahre, angelegt sein.
•Wenn Sie ein Investitionsvorhaben umsetzen, müssen Sie Folgendes beachten:Als Unternehmen werden Sie nur gefördert, wenn Sie mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent Ihrer Aufnahmekapazität an de
•Als Unternehmen werden Sie nur gefördert, wenn Sie mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent Ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zus
•Für Investitionen in die Schlachtung von Tieren in mittleren Unternehmen gelten besondere Voraussetzungen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@staluwm.mv-regierung.de
📞
0385 595860
📞
0385 59586570
🔗
www.mv-serviceportal.de

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

💰 Zuschuss

Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)

Bundesministerium des Innern (BMI)

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

💰 Zuschuss

Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)

Bundesministerium des Innern (BMI)

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

Förderly – Daten basieren auf öffentlichen Informationen der Förderdatenbank des Bundes. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.

Impressum·Datenschutz·Quellen