Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern und die Bezirke fördern – von Diensten der regionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) durchgeführte – niedrigschwellige ambulante Hilfen für Menschen mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie für sinnesbehinderte oder chronisch kranke Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGBIX) und deren Angehörige. Sie bekommen die Förderung für die Sie erhalten die Förderung als Pauschale in Form eines Zuschusses. Die jährliche Förderpauschale des Freistaats Bayern beträgt für die Durchführung der Maßnahmen für Fachkräfte maximal maximalEUR24.300 und für sonstige Fachkräfte maximalEUR18.200. Die jährliche Förderpauschale der Bezirke Richten Sie bitte Ihren Erstantrag und den Stellenerweiterungsantrag bis spätestens zum 31.3. für das folgende Kalenderjahr formgerecht über den Spitzen- oder Landesverband an die zuständige Bezirksregierung und an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Bei bereits in der Förderung befindlichen Diensten stellen Sie bitte Ihren Folgeantrag bis spätestens zum 15.11. für das folgende Kalenderjahr formgerecht über den Spitzen- oder Landesverband an die zuständige Bezirksregierung und an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG