Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Durchführung von Vorhaben, die der europäischen Integration dienen und den Europagedanken stärken. Das können europäische Begegnungen, Studien- und Informationsreisen, Konferenzen, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Ausstellungen oder Publikationen sein. Sie erhalten die Förderung für Projekte Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt nomalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximalEUR3.000 je Vorhaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 6 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG