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💰 Zuschuss

Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration (EurFöRL M-V)

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@wkm.mv-regierung.de
📞
0385 5880
📞
0639-68407
🔗
www.europa-mv.de

Zielgruppen

forschunginternationaljugendkulturmigrantensozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Durchführung von Vorhaben, die der europäischen Integration dienen und den Europagedanken stärken. Das können europäische Begegnungen, Studien- und Informationsreisen, Konferenzen, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Ausstellungen oder Publikationen sein. Sie erhalten die Förderung für Projekte Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt nomalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximalEUR3.000 je Vorhaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 6 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie andere nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Vorhaben müssen nachweislich geeignet sein, den Europagedanken zu fördern und sich mit der europäischen Integration befassen.
•4.2 Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. In Ausnahmefällen kann auch für Vorhaben von Zuwendungsempfängern mit Sitz außerhalb des Landes eine Zuwendung gewährt werden

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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poststelle@wkm.mv-regierung.de
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0385 5880
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