Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in bestimmten festgelegten Gebieten. Sie erhalten die Förderung für Die Städtebauförderung besteht aus den Programmen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art Ihres Vorhabens ab. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.1. eines Jahres an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG