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Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@im.mv-regierung.de
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+49 385 588-0
📞
+49 385 588-12972
📞
00000-2020
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www.regierung-mv.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in bestimmten festgelegten Gebieten. Sie erhalten die Förderung für Die Städtebauförderung besteht aus den Programmen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art Ihres Vorhabens ab. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.1. eines Jahres an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
•(1) Städtebaufördermittel sind die von der Gemeinde, dem Landkreis, dem Land einschließlich der Bundesfinanzhilfen und der Europäischen Union für die Deckung der Ausgaben von städtebaulichen Gesamtmaß
•(2) Das Ministerium kann aufgrund der besonderen Haushaltslage einer Gemeinde auf der Grundlage von allgemein bekannt gemachten Grundsätzen durch Einzelfallentscheidung zulassen, dass Mittel, die der

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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