Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Kammer oder Verein bei Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2.–4. Ausbildungsjahr). Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für die Unterbringung erhalten Sie eine Unterbringungspauschale, deren Höhe vorab vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt wird. Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr bei der für Sie zuständigen Kammer. Als Kammer reichen Sie Ihre eigenen Anträge und die Fremdanträge dann bis zum 30.11. eines Jahres bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein.
Richtlinie Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildun
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft