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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie Handwerk – ÜLU-HW-RL M-V)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📞
00003-2022
🔗
www.gsa-schwerin.de

Zielgruppen

jugendkulturmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Kammer oder Verein bei Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2.–4. Ausbildungsjahr). Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für die Unterbringung erhalten Sie eine Unterbringungspauschale, deren Höhe vorab vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt wird. Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr bei der für Sie zuständigen Kammer. Als Kammer reichen Sie Ihre eigenen Anträge und die Fremdanträge dann bis zum 30.11. eines Jahres bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen und and
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Zuwendungen werden den Handwerkskammern gewährt, die für Auszubildende in der Grundstufe und in der Fachstufe überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen durchführen oder bei Dritten durchführen
•4.2 Die Zuwendung zu den Kosten der Unterkunft wird nur gewährt, wenn die Voraussetzungen für einen Lehrgangszuschuss nach Nummer 4.1 vorliegen und die Unterbringung am Lehrgangsort erfolgt.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildun

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft

Originalquelle ↗

Kontakt

📞
00003-2022
🔗
www.gsa-schwerin.de

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