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💰 Zuschuss

Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@lfi-mv.de
📞
+49 385 6363-0
📞
+49 385 6363-1212
📞
00041-2022
🔗
www.lfi-mv.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Mieterin oder Mieter in einem Wohngebäude beim Kauf und bei der Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage (sogenanntes Mini-Balkonkraftwerk oder Balkon-PV-Modul) mit einem Modulwechselrichter. Sie erhalten die Förderung für Geräte, die Sie nach dem 7.11.2022 gekauft haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR500,00 pro Photovoltaikanlage und Wohnungseinheit. Richten Sie Ihren Antrag bitte nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme Ihrer Anlage schriftlich an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Als Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum können Sie keinen Antrag mehr stellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Mietende in Wohngebäuden sind.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•4.1 Zuwendungsfähig ist je Wohneinheit nur ein Anschaffungsvorhaben, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Personen und ihrer Beziehungen zueinander. Es darf nur ein Antrag für ein Vorhaben je W
•4.2 Eine zusätzliche Förderung aus anderen Programmen mit Zuschüssen, Krediten und Zuwendungen ist zulässig, wenn sie in den anderen Programmen zugelassen ist. Hierbei darf die Summe aus allen Förderu

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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