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💰 Zuschuss

Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen psychisch belasteter oder suchtbelasteter Familien in Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
📞
+49 385 588-59000
📞
+49 385 509-59000
📞
00000-2020
🔗
www.lagus.mv-regierung.de

Zielgruppen

jugendregionalsozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben, die Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen im Bereich der individuellen Lebensbedingungen oder im Rahmen struktureller Bedingungen entgegenwirken. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als pauschalen Zuschuss für Personal- und Sachausgaben. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus den Bestimmungen zur Förderung aus demESF+ in Mecklenburg-Vorpommern. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Möglicherweise kann dem Antragsverfahren ein Interessenbekundungsverfahren des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vorangestellt werden.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
•Die Zuwendungsempfänger müssen für die Projektdurchführung fachlich und organisatorisch geeignet sein.
•4.2 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung und

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales

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