Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben, die Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen im Bereich der individuellen Lebensbedingungen oder im Rahmen struktureller Bedingungen entgegenwirken. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als pauschalen Zuschuss für Personal- und Sachausgaben. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus den Bestimmungen zur Förderung aus demESF+ in Mecklenburg-Vorpommern. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Möglicherweise kann dem Antragsverfahren ein Interessenbekundungsverfahren des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vorangestellt werden.
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung und
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales