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💰 Zuschuss

Förderung von Kleinprojekten

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

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Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
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+49 385 588-59000
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+49 385 509-59000
📞
0000-2021
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www.regierung-mv.de
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www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

frauenkulturmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von kleinen lokalen Projekten, vor allem in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport und Bewegung und bürgerschaftliches Engagement. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die geeignet sind, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Ihr Zuschuss beträgt pauschal EUR 8.200 bei einer Projektlaufzeit von 12 Monaten und EUR 5.000 bei einer Projektlaufzeit von 6 Monaten. Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu zählen zum Beispiel Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Empfänger von Zuwendungen müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Projektes geeignet sein.
•4.2 Für die Gewährung der Zuwendung ist eine kommunale Stellungnahme der jeweils zuständigen Gemeinde oder des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt vorzulegen, die Bestandteil der Projektunterlagen
•4.3 Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist das positive Votum des zuständigen Regionalbeirates.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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