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💰 Zuschuss

Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Die Förderung setzt voraus, dass der Zuwendungsempfänger
a) ab dem zweiten Semester in einem primärqualifizierenden Pflegestudium an einer in Nr. 2 genannten Hochschule in Vollzeit eingeschrieben ist,
b) an einer in Nr. 2 genannten Hochschule mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer sowie der Praxiseinsätze gemessen an der Regelstudienzeit im Freistaat Bayern absolviert,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien für Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule. Das Stipendium dient Ihnen ab dem 2. Semester längstens für 36 Monate zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen. Die Höhe des Stipendiums beträgtEUR600,00 monatlich. Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Semesterbeginn für das kommende Semester an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG