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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
📞
+49 385 588-59000
📞
+49 385 509-59000
📞
021/1060
🔗
www.lagus.mv-regierung.de

Zielgruppen

forschunginternationalkultursozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen zur Stärkung von Toleranz, Mitmenschlichkeit und demokratischer Orientierung sowie zur Stärkung der Bereitschaft zu zivilgesellschaftlichem Engagement. Die Förderung erhalten Sie vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihren Antrag stellen Sie bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Im Fall von Beratungsprojekten des landesweiten Beratungsnetzwerkes muss zunächst ein Auswahlverfahren für die Trägerschaft der jeweiligen Beratungsprojekte des landesweiten Beratungsnetzwerkes durchgeführt werden. Dazu reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung bei der Landeszentrale für politische Bildung, Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung fachlich und organisatorisch geeignet sein.
•4.2 Die Gewährung der Zuwendung setzt, mit Ausnahme der Beratungsangebote des landesweiten Beratungsnetzwerkes, ein positives Votum des Vergaberates der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Handlungsrah
•4.3 Die Gewährung der Zuwendung für die Beratungsprojekte des landesweiten Beratungsnetzwerkes (Nummer 2.1) setzt eine Auswahl durch die Interministerielle Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokrati

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
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+49 385 588-59000
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