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💰 Zuschuss

Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz(MWAEK)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

migrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Der zu fördernde Sozialbetrieb muss bei Antragstellung bereits gegründet sein.
4.2 Die Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte ist nicht zulässig. Die Maßnahme wird durch die geförderten Sozialbetriebe selbstständig umgesetzt.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Betreuung und Anleitung von in Sozialbetrieben beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen. Sie als Sozialbetrieb erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für jede teilnehmende langzeitarbeitslose Person werden über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt pro Vollzeitäquivalent monatlich bis zuEUR4.726 für bis zu 36 Monate. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG