Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der standortangepassten Bewirtschaftung von Ackerflächen durch die Etablierung von Strukturelemente auf Ihrer Ackerfläche. Sie erhalten die Förderung für mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 700,00 je Hektar und Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Jahres vor Verpflichtungsbeginn und unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Landwirtschaft. Für den Anbau einjähriger Blühstreifen erhalten Sie keine Förderung mehr.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG