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💰 Zuschuss

Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Fördervoraussetzungen
a) Hinweise auf Randnummer 70 und 71 (schriftliche Antragstellung):
Die Anträge entsprechen den Vorgaben nach Randnummer 71 der Rahmenregelung der Europäischen Union für Staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014–2020 (2014/C 204/01

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der standortangepassten Bewirtschaftung von Ackerflächen durch die Etablierung von Strukturelemente auf Ihrer Ackerfläche. Sie erhalten die Förderung für mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 700,00 je Hektar und Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Jahres vor Verpflichtungsbeginn und unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Landwirtschaft. Für den Anbau einjähriger Blühstreifen erhalten Sie keine Förderung mehr.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG