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💰 Zuschuss

Gründen in Brandenburg (GiB)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behinderteforschungfrauenkulturmigrantenregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften und staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 75%

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Förderung einer Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für die Bereiche Schule mit Unternehmergeist, die regionalen und überregionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekte und die zielgruppenspezifischen Begleitprojekte 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Hochschulprojekten beträgt die Höhe der Förderung maximal 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Sie bekommen keine Förderung zur Deckung der Ausgaben für teilnehmende Personen (Unterhaltsgeld, Reisekosten). Reichen Sie Ihren Förderantrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über dasILB-Kundenportal ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG