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🏦 Kredit

Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Energieproduktion gemäßKMU-Definition derEU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Darlehensnehmer unterschiedliche Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Desh
Die Darlehen und die Zinsverbilligung derILBsind eine Subvention im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches und des Brandenburgischen Subventionsgesetzes vom 11. November 1996 (GVBl.Bbg. I, Nr. 24, S. 3
Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung des zinsverbilligten Darlehens und bestätigt derILBdie ordnungsgemäße Verwendung.

Details

Förderart

🏦 Kredit

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Mit dem Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum können Sie Investitionen in Brandenburg langfristig finanzieren. Sie erhalten die Förderung für folgende Programm-Bausteine: Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zuEUR5 Millionen pro Kreditnehmerin/Kreditnehmer und Jahr. Sie können damit bis zu 100 Prozent Ihrer Kosten finanzieren. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Die Kredite werden für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren durch dieILBum bis zu 0,20 Prozent nominal per annum zinsvergünstigt. Als junge Landwirtin oder junger Landwirt unter 41 Jahren erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsbonus, wenn Sie als Einzelunternehmerin beziehungsweise Einzelunternehmer tätig sind. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG