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Zielgruppen
behindertesozial
Besonderheiten & Hinweise
•Um einen Tilgungszuschuss nach dieser Richtlinie zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
•Antragsberechtigt sind
•Es muss durch den geförderten Umbau Barrierefreiheit (entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-2) ebenso erreicht werden wie der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau festgelegte Standard „Altersgerec
•Im Rahmen dieser Richtlinie nicht finanziert werden barrierefreie Umbauten in
Details
Förderart
🏦 Kredit
Fördergebiet
Brandenburg
Geeignete Phasen
Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Mittel (50–249 Mitarbeiter)
Branchen
Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen
Beschreibung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die Ihre langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Sie Mietwohnungen und Miethäuser in Brandenburg möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen gestalten. Sie erhalten die Förderung in Form eines zusätzlichen Tilgungszuschusses zu dem KfW-Programm Altersgerecht Umbauen. Die Höhe des zusätzlichen Tilgungszuschusses beträgt 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist. Das Darlehen kann pro Wohneinheit für die Sanierungsmaßnahmen bis zu EUR 50.000 betragen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG