Zurück zur Suche
🏦 Kredit

Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertesozial

Besonderheiten & Hinweise

Um einen Tilgungszuschuss nach dieser Richtlinie zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
Antragsberechtigt sind
Es muss durch den geförderten Umbau Barrierefreiheit (entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-2) ebenso erreicht werden wie der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau festgelegte Standard „Altersgerec
Im Rahmen dieser Richtlinie nicht finanziert werden barrierefreie Umbauten in

Details

Förderart

🏦 Kredit

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die Ihre langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Sie Mietwohnungen und Miethäuser in Brandenburg möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen gestalten. Sie erhalten die Förderung in Form eines zusätzlichen Tilgungszuschusses zu dem KfW-Programm Altersgerecht Umbauen. Die Höhe des zusätzlichen Tilgungszuschusses beträgt 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist. Das Darlehen kann pro Wohneinheit für die Sanierungsmaßnahmen bis zu EUR 50.000 betragen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG