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💰 Zuschuss

Landarztprämienrichtlinie (LAPR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauenjugendregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie nach Maßgabe des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGBV) zulässige Rechtsträ
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Gewährung der Landarztprämie setzt – neben der Berücksichtigung von Zweck und Gegenstand nach Nrn. 1 und 3 – weiter voraus, dass
4.1 sich Ärztinnen oder Ärzte der Arztgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater in einer bayerischen Gemeinde im Landarztprämiengebiet mit höchstens 40.000 Einwohnernbzw.sich Ärztinnen oder Ärzte der an
4.2 die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit (Stichtag) erfolgt ist und der Antrag auf Gewährung der Landarztprämie spätestens innerhalb von sechs Monaten ab dem Stichtag eingereicht wurde und

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit einer Prämie, wenn Sie in medizinisch schlechter versorgten Regionen vertragsärztlich tätig werden. Sie bekommen die Prämie, wenn Sie erhalten die Förderung als Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt: Unter besonderen Voraussetzungen können Sie die Förderung zur Niederlassung im ländlichen Raum mit Förderungen kombinieren, die die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns auf Grundlage der Sicherstellungsrichtlinie gewährt. Dadurch ändert sich die Höhe der Zuwendung des Freistaates Bayern. Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme Ihrer ärztlichen Tätigkeit über den Bayerischen Formularserver an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG