Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit einer Prämie, wenn Sie in medizinisch schlechter versorgten Regionen vertragsärztlich tätig werden. Sie bekommen die Prämie, wenn Sie erhalten die Förderung als Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt: Unter besonderen Voraussetzungen können Sie die Förderung zur Niederlassung im ländlichen Raum mit Förderungen kombinieren, die die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns auf Grundlage der Sicherstellungsrichtlinie gewährt. Dadurch ändert sich die Höhe der Zuwendung des Freistaates Bayern. Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme Ihrer ärztlichen Tätigkeit über den Bayerischen Formularserver an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG