Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs Brandenburger Studierender, die Vorbereitung auf einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt und damit die Sicherung und Steigerung hochqualifizierter Fachkräfte für das Land Brandenburg. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen sich auf mindestensEUR20.000 belaufen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG