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💰 Zuschuss

Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus)

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Zuschussfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 60%

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs Brandenburger Studierender, die Vorbereitung auf einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt und damit die Sicherung und Steigerung hochqualifizierter Fachkräfte für das Land Brandenburg. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen sich auf mindestensEUR20.000 belaufen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG