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💰 Zuschuss

Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
postbox@ilb.de
📞
+49 331 660-0
📞
+49 331 660-1234
📞
021/1060
🔗
www.ilb.de

Zielgruppen

forschungjugendregionalsozial

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener durch Bildungsmaßnahmen, die Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Ihren Antrag stellen Sie bitte zu festgelegten Antragsterminen online über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•3.1 für Maßnahmen nach Nummer 2.1 sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz im Land Brandenburg, insbesondere Landkreise und kre
•3.2 für Maßnahmen nach Nummer 2.2 sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz im Land Brandenburg, insbesondere Landkreise und kre
•Für Kurse nach Nummer 2.2 Buchstabe b) müssen sich die Antragstellenden vorab und vor Ort über die besonderen Rahmenbedingungen für die Kursdurchführung in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt informi

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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