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Zielgruppen
frauensozial
Besonderheiten & Hinweise
•Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich der Kirchen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.
Details
Förderart
🏦 Kredit
Fördergebiet
Brandenburg
Geeignete Phasen
Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Mittel (50–249 Mitarbeiter)
Branchen
Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen
Beschreibung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Darlehen, wenn Sie in stationäre Einrichtungen für Pflegebedürftige oder in gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanter Pflege und Betreuung investieren. Sie erhalten das Darlehen für Sie bekommen ein Darlehen von EUR 50.000 im ambulanten und EUR 200.000 im stationären Bereich bis maximal EUR 2 Millionen, wenn Ihre Einrichtung im Investitionsprogramm Pflege (IVP) gefördert wird. Reichen Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG