Zurück zur Suche
Zielgruppen
frauenjugendsenioren
Besonderheiten & Hinweise
•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEU, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie freiberuflich Tätige.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Das Darlehen und die Zinsvergünstigung der ILB sowie die Ausfallbürgschaft der BüBa sind Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches und des Brandenburgischen Subventionsgesetzes vom 11. Nov
•Subventionserhebliche Tatsachen im Sinne dieser Vorschriften sind Informationen, die im Rahmen der Antragstellung sowie der möglichen künftigen Durchführung der beantragten Förderung erhoben werden. B
•Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg GO mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich.Ausgeschlossen i
Details
Förderart
🏦 Kredit
Förderquote
bis 100%
Fördergebiet
Brandenburg
Geeignete Phasen
Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in
Branchen
BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software
Beschreibung
Die Investitionsbank Brandenburg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Warenlagern sowie Übernahmen und Beteiligungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehensbetrag liegt zwischen EUR 25.000 und EUR 250.000 pro Vorhaben. Ihr Darlehen wird mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg abgesichert. Reichen Sie Ihren Antrag bitte über die Hausbank bei der Investitionsbank Brandenburg (ILB) ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG