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🏦 Kredit

Brandenburg GO

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
postbox@ilb.de
📞
+49 331 660-0
📞
+49 331 660-1234
🔗
www.brandenburg-go.de

Zielgruppen

frauenjugendsenioren

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Investitionsbank Brandenburg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Warenlagern sowie Übernahmen und Beteiligungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehensbetrag liegt zwischen EUR 25.000 und EUR 250.000 pro Vorhaben. Ihr Darlehen wird mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg abgesichert. Reichen Sie Ihren Antrag bitte über die Hausbank bei der Investitionsbank Brandenburg (ILB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEU, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie freiberuflich Tätige.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Das Darlehen und die Zinsvergünstigung der ILB sowie die Ausfallbürgschaft der BüBa sind Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches und des Brandenburgischen Subventionsgesetzes vom 11. Nov
•Subventionserhebliche Tatsachen im Sinne dieser Vorschriften sind Informationen, die im Rahmen der Antragstellung sowie der möglichen künftigen Durchführung der beantragten Förderung erhoben werden. B
•Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg GO mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich.Ausgeschlossen i

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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