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💰 Zuschuss

Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
Je nach Art Ihres Vorhabens gelten im Einzelnen folgende Voraussetzungen:
Bei Wohngemeinschaften:
Bei Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie beim Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene sowie bei der Umsetzung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, je nach Art Ihres Vorhabens maximal zwischenEUR25.000 undEUR100.000 je Projekt. Bei Kurzzeitpflegeplätzen ist der Förderhöchstbetrag aufEUR100,00 je nicht belegtem Tag und bis zuEUR10.000 je Platz und Jahr begrenzt. Die Bagatellgrenze liegt je nach Vorhaben beiEUR5.000 oderEUR2.500. Anträge für Wohngemeinschaften und Kurzzeitpflegeplätze richten Sie bitte an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Anträge für Einzelprojekte reichen Sie bitte beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG