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💰 Zuschuss

Zuschüsse für Familienferienreisen

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertemigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Sie als Familie mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Förderfähig sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Gefördert werden nur Familienmitglieder mit Wohnsitz oder
Ihr Aufenthalt am Ferienort soll mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen betragen. Es muss sich um ein Ferienquartier handeln, das als Beherbergungsbetrieb oder Ferienunterkunft betrieben wird. D
Ausgeschlossen sind Unterkünfte bei Verwandten, in einer privaten Wohnung oder mit privaten Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobilen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen. Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10,00 pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG