Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen. Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10,00 pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG