Zuschüsse für Familienferienreisen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen. Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10,00 pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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